VERKAUFSBEDINGUNGEN
Borum A/S
Verkaufs- und Lieferbedingungen, allgemeine Bedingungen ORGALIME S 2012 (verfügbar auf Nachfrage).
Addendum zu ORGALIME S 2012:
Nach der Fertigstellung werden alle Betriebsfunktionen einer Maschine von Borum A/S im Rahmen ausgiebiger Testverfahren, darunter auch ein Materialanwendungstest, umfassend geprüft. Dieser letzte Test ist aber auch der Grund dafür, dass geringe Materialspuren auf und in der Maschine verbleiben können.
Nach den Tests wird jede Maschine mit einem Testzertifikat sowie einer EU-Konformitätserklärung versehen.
Unsere Maschinenhandbücher sind standardmäßig in Englisch verfasst, aber auch in anderen Sprachen erhältlich.
Die Lieferung erfolgt Ex Works (EXW), außer im Falle anderer Vereinbarungen. Diese Bestimmung ersetzt Klausel 10 der ORGALIME S 2012 Bestimmungen.
In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ist der Erfüllungsort eines jeden Anspruchs der Geschäftsstandort des Verkäufers. Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder damit verbundene Ansprüche werden vor dem Gericht Aarhus oder dem Obersten Gerichtshof von Westdänemark (wenn der Verhandlungswert 1,0 Millionen DKK übersteigt) verhandelt.
Diese Bestimmung ersetzt Klausel 46 der ORGALIME S 2012 Bestimmungen. Klausel 47 der ORGALIME S 2012 Bestimmungen gilt weiterhin.
Die Parteien sehen im Rahmen dieser Vereinbarung keine Schiedsverfahren vor.
Reexporte von Ausrüstung von Borum A/S in den nordamerikanischen Markt sind nicht erlaubt.